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MELDUNGEN |
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Bundeskinderschutzgesetz tritt am 1.1.2012 in Kraft
Das neue Bundeskinderschutzgesetz tritt zum 1.1.2012 in Kraft. Gesetzestext
und Anmerkungen zu den Regelungen aus Perspektive von Datenschutz und
Schweigepflicht in der Beratung finden sie. Das neue Gesetz beinhaltet u.a.
eine Auskunftsbefugnis für Berufsgeheimnisträger und einen
Rechtsanspruch auf fachliche Beratung (Supervision) bei
Kindeswohlgefährdung.
Es ist eine bundesweite Premiere: Als erste Einrichtung ihrer Art wird das Essener Institut für systemische Familientherapie, Supervision und Organisationsentwicklung (ifs) nun auch staatlich als Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie anerkannt. Am 22. November 2010 wurde die Anerkennungsurkunde vom nordrhein-westfälischen Landesprüfungsamt überreicht. Die Annerkennung der Systemischen Therapie und die
Anerkennung des Essener Instituts ermöglichen nun erstmals, das Pädagogen,
Sozialpädagogen und Psychologen
auf systemischer Basis eine Approbationsausbildung in
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
beginnen können.
Der erste Ausbildungsjahrgang soll im Februar 2011 beim
ifs an den Start gehen, mit etwa 15 zukünftigen systemischen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten.
Anerkennung der Systemische Therapie (Approbation)
Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie
ist zentrale Voraussetzung für die Approbation in Systemischer Therapie.
Schweigepflicht und Datenschutz in Beratung und Therapie Neues Portal und Netzwerk: zu den Themen Vertraulichkeit, Schweigepflicht und Datenschutz in der Beratung: www.vertraulichkeit-datenschutz-beratung.de
Workshop am 14.12.2011 in Essen:
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Im Portal zu finden |
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Neue Seite zu einem Zukunftstrend in der
Beratungspraxis:
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